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Aktuelle Informationen aus dem SteuerrechtSteuertermine Mai 2021
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.05. bzw. 20.05.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2021; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
(aus: Ausgabe 04/2021) |
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