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Aktuelle Informationen aus dem SteuerrechtSteuertermine Januar 2020
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2019]
(aus: Ausgabe 12/2019) |
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